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AGB / Klein-Feuerwerke


1. Geltungsbereich

Mit der Unterzeichnung eines Auftrages zur Durchführung eines Feuerwerks, treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in Kraft.

Explosive Arts GmbH = Auftragnehmer
Auftraggeber = Veranstalter

Alle Abweichungen von den AGB, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.


2. Auftragserteilung

Der Auftragnehmer behält sich vor die Art der Effekte, sowie die Effektreihenfolge für alle vorgeschlagenen Feuerwerks- Choreografien zu ändern. Die Vorschläge können jederzeit geändert, bzw. angepasst werden, wenn die äußeren Gegebenheiten, wie z.B. Lieferengpässe von Herstellern, Trockenheit, Regen, zu hohe Windgeschwindigkeiten, gesetzliche Regelungen, Sicherheitsrisiken, etc. dies erfordern. Entsprechende Änderungen, dürfen durch den Auftragnehmer auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Veranstalters vorgenommen werden, wenn sie nötig sind, um die Sicherheit zu gewähren.


3. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers Folge zu leisten, anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausfälle, sind in diesem Falle vom Veranstalter zu tragen. Bei Ermöglichung des Feuerwerkes in einem Radius von maximal 5 Minuten Fußweg (400m Entfernung) gilt das Feuerwerk als ordnungsgemäß angezeigt und kann ausgeführt werden.


4. Brennplätze

1) Der Veranstalter muss sicherstellen, dass Feuerwerke an der Location nicht vertraglich (z.B. durch Hausordnung, Nutzungsverträge) untersagt sind.

2) Sollte die Location wider Erwarten eine Änderung oder Absage der Aufbaufläche für das gebuchte Feuerwerk erteilen, fallen bei Stornierung oder Absage der Aufbaufläche je nach bereits getätigtem Aufwand Gebühren von bis zu 50% des Auftragswertes an.

3) Sofern Sondergebühren für die Nutzung der Fläche oder für die Zufahrt zum Brennplatz entstehen, werden diese nach Rücksprache mit dem Veranstalter weiterberechnet.


5. Ausfälle

Kann das Feuerwerk aufgrund witterungsbedingter Einflüsse oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, hat der Veranstalter das Recht das Feuerwerk an einem anderen Zündtermin ohne Veränderungsgebühren stattfinden zu lassen. Alternativ werden dem Veranstalter 50% des Auftragswertes erstattet.

Im Krankheitsfalle des Pyrotechnikers steht es dem Auftragnehmer zu, die Feuerwerksveranstaltung abzusagen. Er ist verpflichtet sich um entsprechenden Ersatz zu bemühen, jedoch gibt es in diesem Fall keine Durchführungsgarantie. Der Auftragnehmer erstattet in diesem Fall alle durch den Veranstalter bereits gezahlten Entgelte (ohne Zinsen).


6. Stornierung

Der Veranstalter hat das Recht, die Auftragserteilung jederzeit zu stornieren.

Durch die Stornierung seitens des Veranstalters fallen je nach Frist die folgenden Gebühren an:

1) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss.

2) Erfolgt die Stornierung nach einer Frist von 14 Tagen nach Buchung bis 1 Monat vor Zündung muss der Veranstalter Stornierungsgebühren in Höhe von 25% des Auftragswertes tragen.

3) Erfolgt die Stornierung 1 Monat vor Auftragsausführung oder später, muss der Veranstalter Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des Auftragswertes tragen.

4) Erfolgt eine Stornierung 14 Tage vor Auftragsausführung oder später, muss der Veranstalter Stornierungsgebühren in Höhe von 100% des Auftragswertes tragen. 


7. Schadenersatz / Gewährleistung

Schadenersatzansprüche des Veranstalters aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, Nichtgefallen des Feuerwerkes und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht wurde. 


8. Anzuwendendes Recht

Die Rechtsbeziehungen beider Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.


9. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.


10. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.